Sachkunde Seminar Pflanzenschutzmittel für Abgeber


Pflanzenschutzmittel dürfen laut Pflanzenschutzgesetz nicht in Selbstbedienung abgegeben werden. Der Abgeber muss über die Produkte informieren und den Kunden beraten. Hierzu ist eine entsprechende Sachkunde erforderlich.

Der Kurs dient zur Vorbereitung auf die Prüfung "Sachkunde zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln".

Ausgenommen von der Abgabe mit dieser Sachkunde sind Pflanzenschutzmittel mit der Kennzeichnung GHS06, GHS08, GHS03, GHS02 mit bestimmten H-Sätzen. Wer diese in den Verkehr bringen will, muss eine zusätzliche Sachkunde zur Abgabe von Biozid-Produkten und PSM nach Chemikalienverbotsverordnung nachweisen.

Sachkundenachweis für Pflanzenschutz - DCB Seminare e.K.




Seminar­inhalte gemäß 
Pflanzen­schutz-Sach­kunde­ver­ordnung, Juni 2013:

  • Integrierter Pflanzenschutz
  • Schadorganismen und Schadursachen bei Pflanzen und Pflanzenerzeugnis
  • Bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
  • Kenntnisse über Risiken bei Verwendung von Pflanzenschutzmitteln für die Gesundheit von Mensch, Tier und Naturhaushalt
  • Sachgerechte Handhabung, Lagerung und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln
  • Rechtsmittelvorschriften
  • Anwender- und Umweltschutz
Seminare Sachkunde Pflanzenschutzmittel für Abgeber - DCB Seminare e.K.








Weitere Informationen zu Seminar, Prüfung und Sachkundenachweis:

Die Prüfung bzw. die Prüfungsmodalitäten sind nicht bundesweit einheitlich geregelt, daher kann Ihnen der Ablauf lediglich als Anhaltspunkt dienen.

Im fachtheoretischen Teil der Prüfung sind die erforderlichen Kenntnisse schriftlich und mündlich nachzuweisen. Für den schriftlichen Nachweis der Kenntnisse hat der Prüfling fachtypische Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. In der Regel wird dabei das Multiple Choice-Verfahren angewendet, wobei je nach prüfender Behörde auch mehrere Antworten möglich sein können. Die Prüfungszeit für den schriftlichen Teil der fachtheoretischen Prüfung darf 60 Minuten nicht übersteigen. Für die mündliche Prüfung werden dem Prüfling mehrere Fragen aus unterschiedlichen Gebieten der Pflanzenschutzsachkunde gestellt, die Prüfungszeit dafür darf 30 Minuten nicht übersteigen.

Im fachpraktischen Teil der Prüfung der Sachkunde hat der Prüfling eine Beratungssituation durchzuführen und hierüber ein situationsbezogenes Fachgespräch zu führen. Die Prüfungszeit darf 30 Minuten nicht übersteigen; innerhalb dieser Zeit soll das Fachgespräch in höchstens 10 Minuten durchgeführt werden.

Jeder dieser drei Prüfungsteile (schriftlich, mündlich und fachpraktisch) muss bestanden werden, um die Gesamtprüfung zu bestehen.

Die schriftlichen Unterlagen zur Vorbereitung auf das Seminar erhalten Sie ca. 4 Wochen vor Seminarbeginn.

Wir empfehlen eine sorgfältige Vorbereitung bereits im Vorfeld. Dabei ist es auch ratsam, sich mit den Pflanzenschutzprodukten, die in Ihrem Hause angeboten werden, auseinanderzusetzen und Beratungsgespräche zu üben.