Fristen und Angebot

Die Fristen:

Für Personen, die bereits am 14.02.2012 sachkundig waren, läuft dieser erste Dreijahreszeitraum vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2015.

Personen, die nach dem 14.02.2012 sachkundig geworden sind oder es noch werden, beginnt die erste Dreijahresfrist ab der erstmaligen Ausstellung des Sachkundenachweises.
Die vorgeschriebene Mindestdauer einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme beträgt 4 Stunden.




Unser Angebot:

Wir bieten Ihnen diese Fortbildungen bundesweit als firmeninternes Seminar an und übernehmen für Sie auch gern die komplette Abwicklung mit den zuständigen Behörden.
Gerne lassen wir Ihnen ein individuelles Angebot zukommen.